Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag der Ferienwohnanlage „Alter Topf“ in  06484 Quedlinburg Altetopfstrasse 9

Vorbemerkung

Eine vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Aufnahmevertrag zu Beherbergung.

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnungen/Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

II. Vertragabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
Der Beherbergungsbetrieb bestätigt die Buchung schriftlich (per Fax oder E-Mail).
2. Vertragspartner sind der  Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Beherbergungsbetrieb haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes  ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, soweit nicht der Beherbergungsbetrieb wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Beherbergungsbetriebes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohnung/Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungs/Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen.
Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetrieb oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
5. Rechnungen des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der  Beherbergungsbetrieb berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Beherbergungsbetrieb der eines höheren Schadens vorbehalten. Gegen Nachweis kann der Beherbergungsbetrieb einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Alle aufgeführten Preise sind unverbindlich und variieren Saisonbedingt.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen.
Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben.
Erfolgt die Stornierung 28 Tage vor Anreise, werden bei Nichtweiterverkauf auf 50% Storno-
gebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 60% bei  berechnet, Ausnahme ist die Buchung im Last Minute Bereich, eine kostenfreie Stornierung ist hier nicht möglich. Anstelle dieser Pauschalen wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

V. Wohnung/Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen/Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug nin der Zeit von 14:00 - 20:00 Uhr des Anreisetages möglich.
3. Die Rückgabe der Wohnung/Zimmer muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, berechnet das Hotel 50% vom Listenpreis (Preisliste).
4. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppenveranstaltungen sind dem Beherbergungsbetrieb bis 14 Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltung die Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

 

VI. Haftung des Beherbergungsbetriebes

1. Der  Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Beherbergungsbetriebes. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Gelände die StVO.

 

VII. Sonstiges

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.

2. Die Haftung für solche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes „Alter Topf“.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand -  Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung & Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.